Sanfte und kinderfreundliche Kieferorthopädie

Wann sollten Eltern mit Ihrem Kind zum Kieferorthopäden gehen?
Vorsorge ab 6 Jahren

Kieferorthopädische Vorsorge heißt Früherkennung: Im Alter zwischen 5 und 6 Jahren kann unser Kieferorthopäden-Team bereits erkennen, ob Behandlungsbedarf bei Ihrem Kind besteht bzw. bestehen wird. Beim Kleinkind legen wir den Fokus auf eine gesunde Entwicklung der Milchzähne, bei Grundschulkindern untersuchen wir den Zahnwechsel und eine gesunde Stellung der Kiefer. Kinder haben in der Kieferorthopädie einen großen Vorteil: Im Kindesalter befinden sich die Kiefer in der Wachstumsphase, was gleichzeitig für uns heißt, dass wir im Kindesalter das natürliche Kieferwachstum sanft in die richtigen Wege lenken können. Auch in einem späteren Alter kann die Kieferorthopädie Fehllagen des Ober- und Unterkiefers noch beeinflussen. Doch nie mehr wird es so unkompliziert, wie es bei jungen Kindern ist. Vorsorge ist eine wunderbare Chance, die wir zusammen mit Ihnen in Aschheim nutzen möchten!

Ein weiterer Teil des Vorsorge-Checks ist ein Gespräch mit Ihnen über eventuelle „Habits“ Ihrer Kinder. Habits sind Angewohnheiten, die die Zahn- und Kieferstellung beeinflussen können. Zu diesen zählen u. a. das Daumenlutschen, Lippenbeißen, Zungenpressen oder eine ungesunde Mundatmung. Im Abgewöhnen der Angewohnheiten kann die Kieferorthopädie Ihre Kinder mit sanften Mitteln unterstützen.

Vorsorge ist uns wichtig: Das rechtzeitige Erkennen und Beseitigen von Fehlentwicklungen gehört für unser Kieferorthopäden-Team in Aschheim zu einer der wertvollsten Aufgaben der Kieferorthopädie!

Woran erkennen Sie einen Korrekturbedarf bei Ihrem Kind?

Warum ist die gesunde Zahnstellung wichtig?

Eine gesunde Zahnstellung und ein gesunder Kiefer wirken sich auf viele weitere Körperfunktionen aus! Nur mit der gesunden Zahnstellung kann beispielsweise richtig abgebissen, gekaut, geschluckt und verdaut werden. Die Zahnstellung beeinflusst die Aussprache und Atmung. Die Kieferlage hängt direkt mit der Kopf-und Körperhaltung zusammen. Zudem trägt das persönlich schöne Lächeln zu unserer inneren Zufriedenheit bei. Kieferorthopädie wirkt ganzheitlich auf einen gesunden Körper ein. Die gesunde Zahnstellung ist damit ein wertvoller Beitrag für die Gesundheit Ihrer Kinder!

Wie kann ich mein Kind während einer KFO-Behandlung unterstützen?

Eltern unterstützen ihre Kinder, indem sie während der Zahnspangen-Zeit auf die Mundhygiene und Kontrollbesuche beim Zahnarzt achten! Vor Beginn der kieferorthopädischen Behandlung müssen die Zähne gesund sein. Zur Kariesverhütung wirken präventiv dosiert eingesetzte Fluoridgaben und die sorgsame Mund- und Zahnspangenpflege. Eine gesunde Ernährung rundet die optimale Versorgung während der KFO-Zeit perfekt ab.

Werden die Kosten für die Kieferorthopädie von der Krankenkasse übernommen?

Gesetzliche Krankenkassen

Die Kieferorthopädie hat sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Viele Behandlungen sind heute kürzer, einfacher und dezenter durchzuführen. Unterschiedliche Zahnspangen-Modelle bieten auf den Patienten maßgeschneiderte Lösungen. Viele Krankenkassen konzentrieren sich jedoch weiterhin lediglich auf eine Grundversorgung bei Kindern.

Was gilt bei gesetzlichen Krankenkassen als Grundversorgung? Ob die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung übernommen werden, richtet sich aktuell nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Demnach muss der Kieferorthopäde die unterschiedlich starke Ausprägung einer Zahn- oder Kieferfehlstellung anhand von Untersuchungen bestimmen. Der Grad der Fehlstellung wird dem System von 1 bis 5 zugeordnet. Erst ab Schweregrad 3 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung bei Ihrem Kind.

In unserer Aschheimer Praxis erstellen wir Ihnen einen Heil- und Kostenplan, der bei der Krankenkasse zur Klärung eingereicht werden muss. Darüber hinaus unterstützt Sie unser Team in allen Fragen zur kieferorthopädischen Behandlung Ihres Kindes sowie zur Finanzierung der Behandlung.

Bei der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse tragen Eltern zunächst einen Kostenanteil von 20 % für die Behandlung ihres Kindes selbst. Erst wenn Ihr Kind die kieferorthopädische Behandlung erfolgreich abgeschlossen hat, erhalten Eltern den geleisteten Eigenanteil rückerstattet. Bei Familien mit mehreren Kindern beträgt der auszulegende Eigenanteil ab dem zweiten Kind 10%.

Indikationsgruppen (KIG)

Privatleistungen bei gesetzlich versicherten Patienten

Gesetzliche Krankenkassen sichern die kieferorthopädische Grundversorgung Ihrer Kinder zu. Hierzu zählt als Zahnspangen-Modell die feste Zahnspange mit einfachen (unprogrammierten) Edelstahl-Brackets in normaler Größe und mit einfachen Stahldraht-Bögen. Zahnschonendere Mini-Brackets, Keramikbrackets, superelastische Bögen, Invisalign Teen, die Linguale Zahnspange oder andere Sonderleistungen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Private Krankenkassen & Private Zusatzversicherungen

Bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen ist die Kostenübernahme vom Tarif bzw. den enthaltenen Leistungen abhängig. Ist Ihr Kind privat versichert oder zusatzversichert, muss der von uns erstellte Heil- und Kostenplan ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse vor dem Behandlungsbeginn eingereicht werden.

Wachstumsabhängige Behandlungsplanung in der Kieferorthopädie

© Dr. Patrick Dipsche 2015